Im deutschen Küstengebiet, genauer auf allen deutschen Seeschifffahrtsstraßen, gibt es seit letztem Oktober eine Führerscheinfreiheit bis 15 PS.
Wichtig ist hierbei die Altersregelung im führerscheinfreien Bereich:
Die Wirtschaft hat durchgesetzt, dass es bis 5 PS Motorleistung keine Altersbeschränkung gibt. Jedes kleinste Kleinkind darf also das Beiboot mit Außenbordmotor durch den Seh-Hafen fahren (und die Nachbarn nerven).
Aber Vorsicht: Die Aufsichtspflicht besteht natürlich dennoch. Die Aufsichtführende Person muss jederzeit eingreifen können, wenn es die Situation erfordert um z.B. Gefahren abzuwenden.
Stellt sich zumindest uns die Frage, wie das geschehen soll, wenn das Kind endlich das Boot gewechselt hat und nun nicht mehr die Crew beim Kaffee stört, sondern stattdessen ungebremst durch das Hafenbecken mit dem Dingi saust.
Oder sind die Dinger deswegen meist aus Gummi? Damit man beim Kaffee nicht durch den Aufprall am Rumpf der Nachbaryacht gestört wird?
Eltern aufgepasst: schließt zumindest eine Haftpflichtversicherung ab, die angerichtete Schäden mit dem Dingi und Kleinrudergänger am Gashebel abdeckt.
Im Bereich von führerscheinfreien 5-15 PS muss der „Schiffsführer“ mindestens 16 Jahre als sein. Dieser gereiften Persönlichkeit stehen damit ordentlich PS zur Verfügung. Ob auch bei dieser Motorisierung der Rumpf des Bootes aus Gummi sein sollte, wird die Zeit zeigen.
Und noch eine Frage:
Darf man zu dem Führer eines führerscheinfreien Sportbootes überhaupt Schiffsführer sagen? Man sagt ja zum Autofahrer nur Autofahrer, weil dieser einen Führerschein hat. (Auch wenn im Auto die für das Fahren maßgebliche Person manchmal auch auf dem Beifahrersitz sitzt.)
Wie verhält es sich also beim Sportboot? Darf sich eine schiffsführende Person, die Backbord und Steuerbord mit rechts und links (oder war das anders herum) bezeichnet, wirklich genauso nennen, wie der qualifizierte, führerscheininnehabende Schiffsführer, der auch noch weiß, was querab bedeutet?
Nach Wikipepia wird das Wort Schiffsführer gleichbedeutend mit Kapitän verwendet http://de.wikipedia.org/wiki/Kapit%C3%A4n und der muss die erforderliche Qualifikation haben.
Wir sind auf die Zeit nach dem Winter gespannt, der Frühling bringt die Antworten…
Ach ja, auf Binnenwasserstraßen des Bundes mit Ausnahme des Rheins gilt: Der (Schiffs-) Führer eines fahrerlaubnisfreien Sportbootes bis zu 11,03 kW (15 PS) und unter 15 m Länge muss mindestens 16 Jahre alt sein.
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