Freitag, 26. Juni 2015

Änderungen im Fach Navigation beim Sportseeschifferschein (SSS) und beim Sporthochseeschifferschein (SHS)

Soeben erreichte uns die folgende Änderung per E-Mail:


Ab dem 1. September 2015 dürfen programmierbare und programmierte Taschenrechner nicht mehr benutzt werden. Nach einem Beschluss des Lenkungsausschusses sind dann nur noch Taschenrechner, die weder programmierbar noch programmiert sind, zugelassen.

Die in angehängter Liste aufgeführten Taschenrechner sind ausdrücklich zugelassen. Mit diesen Taschenrechnern kann die Formelsammlung im Begleitheft uneingeschränkt benutzt werden. Alle aufgeführten Taschenrechner verfügen über die erforderlichen Winkelfunktion (sin, cos, tan). Häufig sind einfache Konstantenspeicher und die Umrechnungsfunktion von Dezimal auf Hexagesimal etc. vorhanden.


Sollte sich der Wassersportler vielleicht fragen, wie diese Änderung mit der zunehmenden Überladung der Yachten mit Elektronik in Einklang zu bringen ist, wird die Antwort vielleicht lauten: "An Bord wir der programmierbare Taschenrechner ja auch nicht mehr eingesetzt, also ist es nur konsequent, ihn auch in der Prüfung wegzulassen."

Oder bedeutet diese Änderung das Aus für den SHS?

Wir sind gespannt!

Die oben erwähnte Liste lautet:

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