Mittwoch, 27. Januar 2016

Anmeldeverfahren zur Prüfung zum Sportbootführerschein



Im Internet geistern mittlerweile alle möglichen Informationen zur Anmeldung, zu Fristen und Verfahren, die bei den Prüfungen zum Sportbootführerschein einzuhalten sind. Mit dem Prüfungsausschuss Hamburg haben wir einen Prüfungsausschuss, bei dem wirklich alle Vorgaben der Führerscheinverordnung exakt einzuhalten sind.
Dies bedeutet insbesondere:

  • Die Antragsunterlagen zum Sportbootführerschein müssen spätestens am 14. Tag vor der angestrebten Prüfung beim Prüfungsausschuss Hamburg eingegangen sein. Die zu erbringenden Unterlagen sind auf dem Antragsformular aufgeführt. Sollte der Prüfungstag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fallen, ist der dem 14. Tag vor der Prüfung folgende Montagvormittag noch ausreichend.
  • Außerdem ist natürlich die Prüfungsgebühr zu entrichten. Diese kann überwiesen werden oder direkt beim Prüfungsausschuss in bar eingezahlt werden. Eine Zahlung am Prüfungstag ist nicht vorgesehen.
  • Der Prüfungsausschuss Hamburg verschickt dann etwa 8  Tage vor der Prüfung eine Einladung zur Prüfung. Auf dieser wird immer darauf hingewiesen, dass die Prüfungsgebühr zu entrichten ist, egal ob bereits bezahlt oder nicht. Hier gilt: Nicht verwirren lassen!
  • Außerdem wird im letzten Absatz der Einladung darauf verwiesen, dass der Bewerber ein geeignetes Prüfungsboot zu stellen hat.

Häh?
Alle unsere Kursteilnehmer können wir an dieser Stelle beruhigen.
Selbstverständlich sind wir zur praktischen Prüfung mit unserem Schulschiff vor Ort und selbstverständlich fährt jeder auf dem (durch die Ausbildung bekannten) Boot auch die praktische Prüfung!
Am Prüfungstag sollte der Bewerber einen Kfz-Führerschein und ggf. auch einen Personalausweis im Original vorlegen können.
Sollte bereits ein Sportbootführerschein vorhanden sein, muss dieser auch im Original vorgelegt werden, nur dann besteht die Möglichkeit von bestimmten Prüfungsteilen befreit zu werden.

Am Ende der Prüfung wird dem Bewerber dann das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt. Sollte ein Prüfungsteil nicht bestanden werden, kann dieser nach einer Sperrfrist von 4 Wochen erneut abgelegt werden.

Wichtig: Alle Prüfungsteile müssen innerhalb von 12 Monaten bestanden werden und da wird vom Prüfungsausschuss garantiert keine Ausnahme gemacht!
Ausdrücklich sei hier noch darauf hingewiesen, dass die Frist von 12 Monaten seit 2013 auch beim Sportbootführerschein See gilt, beim Binnen galt sie nämlich schon immer.

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