Immer
wieder gibt es auch in unseren Radarlehrgängen vielfälltige Diskussionen über Gesundheitsgefahren durch Radar und es werden
die unterschiedlichsten Meinungen, Theorien und Behauptungen publiziert. Deshalb
hier ein kleiner Überblick über die Strahlung, die von Radargeräten in der
Binnenschifffahrt ausgeht.
Was
sendet eine Radaranlage aus?
Radargeräte
senden elektromagnetische Impulse im so genannten X–Band (etwa 9410 MHz) aus.
Diese Impulse breiten sich mit Lichtgeschwindigkeit (300.000 km/s) aus. Die
Sendedauer ist extrem kurz (ca. 0,0005 Millisekunden), die Sendeleistung ist
mit 4 kW relativ hoch. Nach dem Senden schalten die Geräte eine –vergleichsweise–
lange Zeit (ca. 0,5 Millisekunden) auf Empfang. In dieser Zeit durchläuft der
Impuls mit Lichtgeschwindigkeit den Raum, trifft auf einen Gegenstand, dort
wird er reflektiert und erreicht dann mit der gleichen Geschwindigkeit wieder die
Antenne. Im Empfänger werden die Daten nun aufbereitet, um dann auf dem
Bildschirm dargestellt zu werden.
Um
diese Frage zu beantworten muss die ausgesendete Leistung gemessen werden.
Solche Messwerte liegen für heute üblicherweise eingesetzte Radargeräte vor.
Die
sogenannte Leistungsflussdichte beträgt direkt vor der Antenne 50 Watt pro m²
(W/m²), im Abstand von 30 cm noch 10 W/m² und im Abstand von 3 m nur noch unter
1 W/m².
Die medizinisch begründeten Grenzwerte liegen laut der 26. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (26.BlmSchV vom 14.08.2013) bei 10 W/m².
Die medizinisch begründeten Grenzwerte liegen laut der 26. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (26.BlmSchV vom 14.08.2013) bei 10 W/m².
Fazit:
Man kann also festhalten, dass von der sich drehenden Antenne eine größere Gefahr ausgeht als von den ausgesendeten „Radarstrahlen“.
Man kann also festhalten, dass von der sich drehenden Antenne eine größere Gefahr ausgeht als von den ausgesendeten „Radarstrahlen“.
Die Werte entstammen übrigens einem kurzen Artikel der Zeitschrift "SicherheitsProfi 3.14"
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