In
der Berufs- und Sportschifffahrt kommen zunehmend elektronische Seekarten zum
Einsatz. Für Sportboote ist im Freizeitbereich seit längerer Zeit der Gebrauch von nichtamtlichen
Seekarten in Papier- und/oder elektronischer Form nach
Schiffsicherheitsverordnung ausreichend. Das macht in naher Zukunft eine
Änderung in der praktischen Prüfung zum Sportseeschifferschein (SSS)
erforderlich. Geplant ist derzeit, dass ab 2017 die Prüfungsyacht mit einem Kartenplotter
ausgestattet sein muss und dieser neben dem Radar in der Prüfung vom Bewerber bedient
werden muss.
Mit dieser Neuerung weicht man damit von einem wesentlichen Seemännischen
Grundsatz ab:
Auf
See darf man sich nur auf 2 Dinge verlassen: auf Gott und auf die Seekarten der
britischen Admiralität.
Ergänzung:
Jetzt ist auch endlich das Geheimnis gelüftet, warum seit vielen Jahren beim
SSS und SHS ausschließlich englische Seekarten und Publikationen verwendet
werden.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen