Samstag, 5. März 2016

Änderungen in der praktischen Prüfung zum SSS



In der Berufs- und Sportschifffahrt kommen zunehmend elektronische Seekarten zum Einsatz. Für Sportboote ist im Freizeitbereich seit längerer Zeit der Gebrauch von nichtamtlichen Seekarten in Papier- und/oder elektronischer Form nach Schiffsicherheitsverordnung ausreichend. Das macht in naher Zukunft eine Änderung in der praktischen Prüfung zum Sportseeschifferschein (SSS) erforderlich. Geplant ist derzeit, dass ab 2017 die Prüfungsyacht mit einem Kartenplotter ausgestattet sein muss und dieser neben dem Radar in der Prüfung vom Bewerber bedient werden muss. 

Mit dieser Neuerung weicht man damit von einem wesentlichen Seemännischen Grundsatz ab:
Auf See darf man sich nur auf 2 Dinge verlassen: auf Gott und auf die Seekarten der britischen Admiralität.

Ergänzung: Jetzt ist auch endlich das Geheimnis gelüftet, warum seit vielen Jahren beim SSS und SHS ausschließlich englische Seekarten und Publikationen verwendet werden.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen