Mittwoch, 19. Juli 2017

Neue Bewertungsregeln für die theoretische Prüfung Sportbootführerschein

Die neue Sportbootführerscheinverordnung hat die ehemaligen Scheine
Sportbootführerschein See und Sportbootführerschein Binnen
zusammengefasst zu einem Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen und dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen.

Der Fragenkatalog ist nur geringfügig angepasst - dafür aber zusammengefasst worden.

Nun erreichte uns folgende Information vom Deutschen Motoryachtverband e.V. mit der Bitte, unsere Schüler entsprechend darauf vorzubereiten - und dem kommen wir hiermit nach:

Theoretische Prüfung

Bewertung der Fragebogen im Falle der Ablegung der theoretischen Prüfung für beide Geltungsbereiche an einem Tag:

Es ist der Basisteil des theoretischen Fragebogens für den Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen zu lösen.

Die Prüfungsteile sind wie folgt zu bewerten:

1.            Basisteil: 7 Fragen; hiervon müssen 5 Fragen richtig beantwortet werden;

2.            Spezifische Fragen Binnen: 23 Fragen; hiervon müssen 18 Fragen richtig beantwortet werden;

3.            Spezifische Fragen See: 23 Fragen; hiervon müssen ebenfalls 18 Fragen richtig beantwortet werden;

4.            Fragen der Navigation: 9 Fragen; hiervon müssen 7 Fragen richtig beantwortet werden.


Für den Fall, dass in keinem der spezifischen Teile (inkl. Navigation) eine ausreichende Anzahl an Fragen beantwortet wurde, ist bei einer Wiederholung der Basisteil erneut zu lösen. Das heißt, auch für den Fall, dass im Basisteil mindestens 5 von 7 Fragen richtig beantwortet worden sind, kann dieser isoliert nicht zu einer Wiederholungsprüfung „mitgenommen“ werden.

Für den Fall, dass im Basisteil keine ausreichende Anzahl an Fragen richtig beantwortet wurde, sind auch alle spezifischen Teile bei einer Wiederholungsprüfung erneut zu lösen. Das heißt, auch für den Fall, dass in einem spezifischen Teil (ggf. inkl. Navigation) oder allen spezifischen Teilen (inkl. Navigation) ausreichend Fragen richtig beantwortet worden sind, kann dieser oder können diese isoliert nicht zu einer Wiederholungsprüfung „mitgenommen“ werden.

Diese Bewertungsvorgaben gelten nicht nur für die Abnahme der theoretischen Prüfung für beide Geltungsbereiche an einem Tag (= Kombi-Prüfung), sondern auch für die Abnahme der theoretischen Prüfung für nur einen Geltungsbereich. Das heißt, auch dann müssen der Basisteil und der spezifische Teil (ggf. inkl. Navigation) mit gleichen Kriterien für das Bestehen und Nichtbestehen für sich bewertet werden.
 

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