Dienstag, 7. August 2018

Vorläufiger Sportbootführerschein

Die Ausstellung der Führerschein-Scheckkarte für den Sportbootführerschein benötigt teilweise deutlich unter 2 Wochen. Meist liegt das begehrte Kärtchen schon 8-10 Tage nach der bestandenen Prüfung im Briefkasten.
Für ganz Eilige gibt es zusätzlich den vorläufigen Sportbootführerschein, welcher 3 Monate nach Ausstellung seine Gültigkeit verliert und für 15,70 € auf "normalem" Papier ausgestellt wird.
Man sollte allerdings folgende Sachverhalte kennen, denn die Zahlung der zusätzlichen 15,70 € könnte sich auch als Fehlinvestition herausstellen.
Ein vorläufiger Sportbootführerschein wird nur in den Fällen ausgestellt, in denen auch die Beantragung der Sportbootführerscheinkarte im Anschluss an die bestandene Prüfung für den entsprechenden Geltungsbereich bzw. die entsprechende Antriebsart  erfolgen soll.
Er wird nicht ausgestellt, wenn man die Prüfung für einen Geltungsbereich oder eine Antriebsart bereits abgelegt hat, bis zur Bestellung der Karte jedoch bis zum Bestehen der weiteren Prüfung für den anderen Geltungsbereich oder die andere Antriebsart warten möchte.

Beantragt ein Bewerber mit der Zulassung zur Prüfung auch die Ausstellung eines vorläufigen Führerscheins und erscheint er entweder nicht zur Prüfung oder besteht er die Prüfung oder einen Teil der Prüfung nicht, so wird die Gebühr für den bereits ausgestellten vorläufigen Führerschein nicht erstattet. Im Falle der erneuten Anmeldung zur Prüfung muss die Gebühr, wenn der Bewerber wieder einen vorläufigen Sportbootführerschein beantragt, erneut gezahlt werden.

Das vorgenannte Verfahren wird sowohl in den Prüfungsausschüssen des Deutschen Motoryachtverbands als auch in denen des Deutschen Segler-Verbandes identisch gehandhabt.

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