Montag, 2. Mai 2016

Eine Rückmeldung zu einer Funkprüfung in Hamburg

Hallo Meridianer,

in der Tat habe ich am x.x. die Prüfung für die beiden Funkscheine gemacht und es hat auch wunderbar geklappt, obwohl nach meiner Beobachtung an diesem Tag rund 20% der Teilnehmer irgendeinen Prüfungsteil noch mal machen mußten...

Ich habe nach dem Wochenendseminar am x./x.x. für das Lernen neben der Fragen App vom DK Verlag (echt gut) nur noch Eure Kursunterlagen und das Internetangebot der "Seereise" zum Üben benutzt. Das hat prima funktioniert. Ich hatte die Unterlagen auch mit bei der Prüfung und habe in der langen Pause zwischen See und Binnen auf dieser Basis Binnen noch einmal komplett wiederholt.

An dieser Stelle auch noch mal mein Dank an J. Sein Unterricht war prima und sein Tip, alle Situationen in eine Tabelle selbst einzutragen, hat zum Lernerfolg wesentlich beigetragen. Wahrscheinlich schleppe ich jetzt die Tabelle für alle Zeiten mit mir rum... :-)

Was mir aber eigentlich am besten gefallen hat: Ihr habt ohne irgendwelche Abstriche alles eingelöst, was in den Prospekten usw. über Euch und den Kurs zu lesen war. So etwas ist heute leider selten geworden.

Beste Grüße

E.
 
Anmerkung:
Der E. hat die Prüfungen zum Seefunkzeugnis SRC und Binnenschifffahrtsfunk-Zeugnis UBI an einem Sonntag in der Gründgensstraße 18 in Hamburg abgelegt.
Die erwähnte "Seereise" ist Bestandteil unseres internen Angebots für die Kursteilnehmer.
Infos zu unseren Funkkursen gibt es hier

Samstag, 5. März 2016

Änderungen in der praktischen Prüfung zum SSS



In der Berufs- und Sportschifffahrt kommen zunehmend elektronische Seekarten zum Einsatz. Für Sportboote ist im Freizeitbereich seit längerer Zeit der Gebrauch von nichtamtlichen Seekarten in Papier- und/oder elektronischer Form nach Schiffsicherheitsverordnung ausreichend. Das macht in naher Zukunft eine Änderung in der praktischen Prüfung zum Sportseeschifferschein (SSS) erforderlich. Geplant ist derzeit, dass ab 2017 die Prüfungsyacht mit einem Kartenplotter ausgestattet sein muss und dieser neben dem Radar in der Prüfung vom Bewerber bedient werden muss. 

Mit dieser Neuerung weicht man damit von einem wesentlichen Seemännischen Grundsatz ab:
Auf See darf man sich nur auf 2 Dinge verlassen: auf Gott und auf die Seekarten der britischen Admiralität.

Ergänzung: Jetzt ist auch endlich das Geheimnis gelüftet, warum seit vielen Jahren beim SSS und SHS ausschließlich englische Seekarten und Publikationen verwendet werden.

Dienstag, 2. Februar 2016

Radarstrahlung – Gesundheitsgefahr?



Immer wieder gibt es auch in unseren Radarlehrgängen vielfälltige Diskussionen über Gesundheitsgefahren durch Radar und es werden die unterschiedlichsten Meinungen, Theorien und Behauptungen publiziert. Deshalb hier ein kleiner Überblick über die Strahlung, die von Radargeräten in der Binnenschifffahrt ausgeht.
Was sendet eine Radaranlage aus?
Radargeräte senden elektromagnetische Impulse im so genannten X–Band (etwa 9410 MHz) aus. Diese Impulse breiten sich mit Lichtgeschwindigkeit (300.000 km/s) aus. Die Sendedauer ist extrem kurz (ca. 0,0005 Millisekunden), die Sendeleistung ist mit 4 kW relativ hoch. Nach dem Senden schalten die Geräte eine –vergleichsweise– lange Zeit (ca. 0,5 Millisekunden) auf Empfang. In dieser Zeit durchläuft der Impuls mit Lichtgeschwindigkeit den Raum, trifft auf einen Gegenstand, dort wird er reflektiert und erreicht dann mit der gleichen Geschwindigkeit wieder die Antenne. Im Empfänger werden die Daten nun aufbereitet, um dann auf dem Bildschirm dargestellt zu werden.


Die Radarantenne sendet elektromagnetische Impulse im X-band mit 4 kW Sendeleistuzng aus. 

Gefährden Radarstrahlen die Gesundheit?
Um diese Frage zu beantworten muss die ausgesendete Leistung gemessen werden. Solche Messwerte liegen für heute üblicherweise eingesetzte Radargeräte vor.
Die sogenannte Leistungsflussdichte beträgt direkt vor der Antenne 50 Watt pro m² (W/m²), im Abstand von 30 cm noch 10 W/m² und im Abstand von 3 m nur noch unter 1 W/m². 
Die medizinisch begründeten Grenzwerte liegen laut der 26. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (26.BlmSchV vom 14.08.2013) bei 10 W/m².
Fazit:
Man kann also festhalten, dass von der sich drehenden Antenne eine größere Gefahr ausgeht als von den ausgesendeten „Radarstrahlen“.
Die Werte entstammen übrigens einem kurzen Artikel der Zeitschrift "SicherheitsProfi 3.14"